Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die durch Pilatuswerk, Steinenvorstadt 12, 4051 Basel (nachfolgend «Pilatuswerk» oder «wir»), erbracht werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert die Kundin oder der Kunde diese AGB vollumfänglich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebenden haben keine Gültigkeit, soweit Pilatuswerk diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungsangebot

Pilatuswerk bietet folgende Uhrendienstleistungen an:

Alle aufgeführten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils gültigen Schweizer Satz. Zusätzlich erforderliche Materialien oder Arbeiten werden vorgängig kommuniziert und nur mit ausdrücklicher Zustimmung ausgeführt.

3. Auftragserteilung und Kostenvoranschlag

Ein verbindlicher Auftrag kommt zustande, wenn Pilatuswerk die gewünschte Leistung schriftlich oder mündlich bestätigt. Bei Arbeiten, die über den Umfang einer Nahinspektion hinausgehen, erhalten Kundinnen und Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der vor Beginn der Arbeit genehmigt werden muss.

Pilatuswerk beginnt mit keiner weiterführenden Arbeit ohne ausdrückliche Freigabe. Wird ein Kostenvoranschlag abgelehnt, wird das Objekt an den Auftraggeber zurückgegeben. In diesem Fall können die Kosten der Nahinspektion in Rechnung gestellt werden.

4. Übergabe und Aufbewahrung

Objekte werden persönlich im Atelier an der Steinenvorstadt 12, 4051 Basel, übergeben. Beim Eingang des Objekts wird ein Auftragsschein erstellt, der den Zustand der Uhr bei Übergabe dokumentiert. Der Auftragsschein gilt als Quittung für das hinterlegte Objekt.

Objekte werden mit der gebotenen Sorgfalt aufbewahrt. Bei Abholung ist der Auftragsschein vorzuweisen. Ohne diesen kann eine Herausgabe nur nach schriftlicher Identifikation des Berechtigten erfolgen. Nicht abgeholte Objekte können nach schriftlicher Mahnung und einer Frist von drei Monaten eingelagert oder, nach weiterer Ankündigung, anderweitig verwertet werden.

5. Lieferfristen

Pilatuswerk teilt bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit. Diese Angaben sind Richtwerte und keine verbindlichen Termine, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Verzögerungen, die durch Wartezeiten auf Ersatzteile, aussergewöhnliche Befunde oder höhere Gewalt entstehen, werden dem Auftraggeber so früh wie möglich mitgeteilt. Aus solchen Verzögerungen entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Objekts, spätestens jedoch innert 10 Tagen nach Fertigstellung und Benachrichtigung. Wir akzeptieren Barzahlung sowie gängige Kartenzahlungen (Maestro, Visa, Mastercard).

Bei Zahlungsverzug ist Pilatuswerk berechtigt, Verzugszins gemäss schweizerischem Obligationenrecht in Rechnung zu stellen. Das Eigentum an reparierten oder restaurierten Objekten verbleibt bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Beträge bei Pilatuswerk.

7. Gewährleistung

Pilatuswerk gewährt auf erbrachte Serviceleistungen eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Rückgabe des Objekts. Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf Fehler in der Ausführung zurückzuführen sind und die bei bestimmungsgemässem Gebrauch entstehen.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, Stösse, Feuchtigkeit über das geprüfte Mass hinaus, eigenmächtige Eingriffe Dritter oder natürlichen Verschleiss. Ersatzteile unterliegen gegebenenfalls den Herstellergarantien.

8. Haftung

Pilatuswerk haftet für Schäden am anvertrauten Objekt, die durch nachweisliches Verschulden entstehen. Im Schadensfall beschränkt sich die Haftung auf den im Auftragsschein festgehaltenen Zeitwert des Objekts, höchstens jedoch auf den Betrag der für den betreffenden Auftrag in Rechnung gestellten Leistungen.

Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder immaterielle Schäden wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wertangaben beim Eingang des Objekts werden im Auftragsschein festgehalten; ohne Angabe des Auftraggebers wird kein über den Richtpreis hinausgehender Wert berücksichtigt.

9. Datenschutz

Die im Rahmen des Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags verwendet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

10. Änderungen der AGB

Pilatuswerk behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Die jeweils gültige Fassung ist auf dieser Seite abrufbar. Massgeblich ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Gültigkeit hatte.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ergeben, ist Basel, Schweiz. Pilatuswerk ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

12. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:

Pilatuswerk
Steinenvorstadt 12
4051 Basel, Schweiz
+41 61 281 57 43
[email protected]